Nadine Julitz: Schulen im ländlichen Raum erhalten und modernisieren
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Schulen im ländlichen Raum erhalten und stärken
Gute Bildung muss auch außerhalb größerer Städte erreichbar bleiben. Nadine Julitz nennt zukunftssichere Schulen als einen ihrer politischen Schwerpunkte. Für die Mecklenburgische Seenplatte bedeutet das: tragfähige Schulstandorte, zumutbare Wege, moderne Gebäude, verlässliche Unterrichtsangebote und gute Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Gute Schule muss auch auf dem Land erreichbar sein
Die Qualität eines Bildungsweges darf nicht davon abhängen, ob eine Familie in einer größeren Stadt, einer Kleinstadt oder einer ländlichen Gemeinde lebt. Schulen im ländlichen Raum sichern Bildungszugang, entlasten Familien und tragen zur Zukunftsfähigkeit ganzer Regionen bei.
Nadine Julitz vertritt den Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte III im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung ist sie an der parlamentarischen Beratung zentraler schulpolitischer Fragen beteiligt.
Auf der Seite des SPD-Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte nennt sie zukunftssichere Schulen ausdrücklich als politischen Schwerpunkt . Für eine weitläufige Region wie die Mecklenburgische Seenplatte ist dieses Thema mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Schulstandorte werden durch demografische Entwicklungen, Mindestschülerzahlen, verfügbare Lehrkräfte, Gebäudezustand, Schulwege und kommunale Finanzen beeinflusst. Eine verantwortungsvolle Schulpolitik muss diese Faktoren gemeinsam betrachten.
Der Erhalt einer Schule darf deshalb nicht ausschließlich an einer einzelnen Jahreszahl oder kurzfristigen Schwankung gemessen werden. Gleichzeitig muss jeder Standort dauerhaft gute Bildungsqualität, sichere Gebäude und verlässlichen Unterricht ermöglichen.
Warum regionale Schulstandorte wichtig sind
Eine Schule erfüllt mehrere Funktionen zugleich. Sie ist Bildungsort, Arbeitsplatz, sozialer Treffpunkt und ein wichtiger Standortfaktor für Familien und Gemeinden.
Eine Schule ist mehr als ein Unterrichtsgebäude
In kleineren Städten und Gemeinden übernimmt eine Schule häufig eine besondere gesellschaftliche Funktion. Sie ist ein Ort, an dem Familien miteinander in Kontakt kommen, Kinder Freundschaften aufbauen und Vereine oder andere Partner Bildungsangebote gestalten.
Schulveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften, Sportangebote, Bibliotheken und Kooperationen können das gesellschaftliche Leben eines Ortes bereichern. Wird ein Schulstandort geschlossen, verliert die Gemeinde deshalb häufig mehr als lediglich Klassenräume.
Für Familien ist eine erreichbare Schule außerdem ein wichtiger Faktor bei der Wahl des Wohnortes. Kommunen mit verlässlicher Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur haben bessere Chancen, junge Familien zu halten oder neu zu gewinnen.
Das bedeutet nicht, dass jeder Standort unabhängig von allen Rahmenbedingungen unverändert bestehen kann. Entscheidungen sollten jedoch die langfristige Bedeutung der Schule für den gesamten Ort berücksichtigen.
Kurze Schulwege entlasten Kinder und Familien
In ländlichen Räumen können Entfernungen erheblich größer sein als in Städten. Wird der nächstgelegene Schulstandort aufgegeben, verlängert sich der tägliche Weg für Kinder unter Umständen deutlich.
Lange Fahrzeiten wirken sich auf den gesamten Tagesablauf aus. Kinder müssen früher aufstehen, verbringen mehr Zeit in Bussen und kommen später nach Hause. Dadurch bleibt weniger Zeit für Familie, Freunde, Sport, Musik, Vereine und Erholung.
Besonders bei Grundschulkindern sollte die Zumutbarkeit eines Schulweges sorgfältig berücksichtigt werden. Auch die Abstimmung zwischen Unterricht, Hort, Schülerbeförderung und außerunterrichtlichen Angeboten muss funktionieren.
Schulentwicklungsplanung und Verkehrsplanung sollten deshalb möglichst eng zusammenarbeiten. Ein formal erreichbarer Standort ist nicht automatisch alltagstauglich, wenn Busverbindungen nicht zu Unterrichts- und Betreuungszeiten passen.
Schulentwicklungsplanung braucht einen langfristigen Blick
Für die Planung des Schulnetzes sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Schulentwicklungsplanung ist eine pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe.
Grundlage sind unter anderem die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen, bestehende Schulstandorte, räumliche Kapazitäten, Erreichbarkeit und die Organisation verschiedener Schularten. Dabei sollten nicht nur einzelne Schuljahre, sondern längerfristige Entwicklungen betrachtet werden.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte informiert auf einer eigenen Seite über seine Schulentwicklungsplanung und die Struktur der Schulen im Kreisgebiet.
Prognosen sind notwendig, bleiben aber mit Unsicherheiten verbunden. Neubaugebiete, Zu- und Wegzüge, Geburtenentwicklung und regionale Arbeitsplätze können Schülerzahlen verändern. Planung sollte deshalb regelmäßig überprüft und angepasst werden können.
Das Schulgesetz schafft mehr Spielraum für Standorte
Zum 1. August 2025 trat in Mecklenburg-Vorpommern ein geändertes Schulgesetz in Kraft. Ein Ziel der Neuregelung ist die Sicherung des Schulnetzes.
Nach den offiziellen Informationen des Bildungsministeriums wurden die Mindestzahlen für Eingangsklassen bestehender Grundschulen im ländlichen Raum auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler abgesenkt.
Außerdem wurden die Ausnahmemöglichkeiten bei einer Unterschreitung der Mindestzahlen erweitert. Ein vorgesehener Genehmigungsvorbehalt bei mehrfacher Unterschreitung wird nach den veröffentlichten Informationen übergangsweise bis Ende 2030 ausgesetzt.
Damit entsteht mehr Zeit für Schulträger und Schulentwicklungsplanung. Die Regelungen ersetzen jedoch nicht die Aufgabe, für jeden Standort eine langfristig tragfähige pädagogische, personelle und bauliche Perspektive zu entwickeln.
Ein erhaltener Standort benötigt verlässlichen Unterricht
Der Bestand eines Schulgebäudes allein garantiert noch keine gute Bildung. Schülerinnen und Schüler brauchen qualifizierte Lehrkräfte, ausreichenden Fachunterricht, verlässliche Vertretung und eine funktionierende Schulleitung.
Kleine Schulen können besondere Stärken besitzen. Häufig sind die Beziehungen zwischen Schule, Eltern und Gemeinde eng. Zugleich müssen Lösungen gefunden werden, wenn einzelne Fachkräfte fehlen oder bestimmte Angebote wegen geringer Schülerzahlen schwerer zu organisieren sind.
Kooperationen zwischen Schulen, digitale Unterrichtsformate, gemeinsame Fachangebote und regionale Netzwerke können dabei unterstützen. Solche Modelle sollten pädagogisch sinnvoll sein und dürfen persönliche Betreuung nicht ersetzen.
Auch Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik, psychologische Beratung und weitere Professionen gehören zu einer zukunftssicheren Bildungslandschaft. Die Erreichbarkeit dieser Unterstützung darf in ländlichen Räumen nicht schlechter sein als in größeren Städten.
Moderne Schulgebäude schaffen gute Lernbedingungen
Viele Schulgebäude werden über Jahrzehnte genutzt. Sanierungen, barrierearme Umbauten, energetische Maßnahmen und moderne Raumkonzepte sind deshalb langfristige Aufgaben.
Gute Schulgebäude benötigen mehr als klassische Klassenräume. Ganztagsangebote, individuelle Förderung, Gruppenarbeit, Schulsozialarbeit und inklusive Bildung stellen zusätzliche Anforderungen an Räume und Ausstattung.
Das Land hat seine Schulbauempfehlungen Ende 2025 aktualisiert. Sie dienen Schulträgern als Orientierung für Neubauvorhaben und beschreiben Mindeststandards für Raumorganisation und Flächenbedarf.
Schulbauprojekte benötigen Zeit. Zwischen erster Planung, Finanzierung, Genehmigung, Ausschreibung und Fertigstellung können mehrere Jahre liegen. Kommunen und Landkreise brauchen daher verlässliche Förderbedingungen und langfristige Planungssicherheit.
Ganztagsangebote auch bei weiten Wegen ermöglichen
Ganztägiges Lernen kann Unterricht, individuelle Förderung, Sport, Kultur, Naturerfahrung und soziale Angebote miteinander verbinden. Dafür arbeiten Schulen häufig mit Vereinen, Verbänden, Unternehmen und ehrenamtlich Engagierten zusammen.
Im ländlichen Raum erschweren längere Anfahrtswege solche Kooperationen. Fahrtkosten können dazu führen, dass ein attraktives Angebot an einer abgelegeneren Schule nicht zustande kommt.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten außerschulische Kooperationspartner für Angebote an Ganztagsschulen im ländlichen Raum deshalb einen Fahrtkostenzuschuss. Die Förderung setzt je nach Entfernung unterschiedliche Zuschussbeträge an.
Diese Unterstützung zeigt, dass gleichwertige Bildungschancen nicht allein über Schulstandorte definiert werden. Auch die Vielfalt zusätzlicher Lern- und Freizeitangebote muss regional erreichbar sein.
Digitale Ausstattung kann Entfernungen überbrücken
Digitale Technologien können Schulen im ländlichen Raum zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Fachliche Kooperationen, virtuelle Lernangebote und gemeinsame Projekte lassen sich teilweise auch über größere Entfernungen organisieren.
Voraussetzung sind stabile Internetverbindungen, geeignete Endgeräte, sichere Lernplattformen, technischer Support und qualifizierte Lehrkräfte. Ein Gerät ohne pädagogisches Konzept verbessert den Unterricht nicht automatisch.
Digitale Angebote sollten Präsenzunterricht und persönliche Beziehungen sinnvoll ergänzen. Sie dürfen nicht als Ersatz für wohnortnahe Bildungsinfrastruktur verwendet werden, wenn dadurch Betreuung, soziale Kontakte und praktische Lernerfahrungen verloren gehen.
Eine moderne Schule im ländlichen Raum verbindet deshalb regionale Nähe mit digitaler Offenheit. Kinder können in ihrer Heimat lernen und zugleich Zugang zu überregionalen Bildungsangeboten erhalten.
Neue Regeln zur Sicherung des Schulnetzes
Das seit August 2025 geltende Schulgesetz soll vorhandenen Schulstandorten mehr Planungssicherheit geben. Die abgesenkten Mindestzahlen sind besonders für ländlich geprägte Regionen von Bedeutung.
Niedrigere Mindestzahlen können Standorte stabilisieren. Gleichzeitig müssen Schulträger, Land, Eltern und Schulen eine tragfähige Perspektive für Unterricht, Personal, Gebäude, Beförderung und Ganztag entwickeln.
Die jeweils rechtsverbindliche Regelung ergibt sich aus dem geltenden Schulgesetz und den zugehörigen Verordnungen. Aktuelle Fassungen veröffentlicht das Bildungsministerium auf seiner Seite zu den Rechtsvorschriften für den Schulbereich .
Erhalten heißt auch weiterentwickeln
Ein zukunftssicherer Schulstandort benötigt mehr als eine ausreichende Zahl von Schülerinnen und Schülern. Qualität entsteht durch Unterricht, Personal, Räume, Ausstattung, Unterstützung und eine enge Verbindung zur Region.
Verlässlicher Unterricht
Lehrkräfte, Schulleitung und Vertretungsmöglichkeiten bilden die Grundlage dafür, dass Unterricht planbar und fachlich qualifiziert stattfinden kann.
Moderne Lernräume
Klassenräume, Fachräume, Sportanlagen, Schulhöfe und Aufenthaltsbereiche müssen zu heutigen pädagogischen Anforderungen passen.
Digitale Infrastruktur
Schnelles Internet, sichere Systeme, Geräte und Support ermöglichen zeitgemäßen Unterricht und regionale Kooperationen.
Individuelle Förderung
Unterschiedliche Lernvoraussetzungen verlangen passende Unterstützung, Förderangebote und multiprofessionelle Zusammenarbeit.
Guter Ganztag
Kooperationen mit Vereinen, Kultur, Wirtschaft und Ehrenamt erweitern Bildung und stärken das gesellschaftliche Leben vor Ort.
Regionale Vernetzung
Schulen können mit Kitas, Jugendhilfe, Betrieben, Berufsschulen, Bibliotheken und Kommunen zusammenarbeiten.
Moderne Schulgebäude für langfristig sichere Standorte
Wer Schulen erhalten will, muss auch in Gebäude, Ausstattung und Energieeffizienz investieren. Sanierungsbedürftige Räume können den Schulalltag belasten und die Entwicklung moderner pädagogischer Konzepte erschweren.
Mit dem Programm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ stehen nach Angaben des Bildungsministeriums über einen Zeitraum von zwölf Jahren insgesamt 600 Millionen Euro für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.
Davon sind 540 Millionen Euro für öffentliche allgemeinbildende Schulen und 60 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Gefördert werden können unter anderem Neubauten, Sanierungen, Schulhöfe, Sportanlagen, energetische Maßnahmen und digitale Ausstattung.
Sanieren und modernisieren
Dächer, Fassaden, Sanitäranlagen, Fachräume und allgemeine Lernbereiche müssen sicher, funktional und langfristig nutzbar sein.
Neue pädagogische Konzepte ermöglichen
Flexible Räume, Gruppenarbeitsbereiche und Ganztagsflächen schaffen bessere Bedingungen für unterschiedliche Lernformen.
Energie und Digitalisierung verbinden
Energetische Sanierung und moderne digitale Ausstattung können Betriebskosten senken und Bildungsqualität verbessern.
Schulbau bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Land, Schulträgern, Landkreisen und Kommunen. Förderprogramme müssen mit einer langfristigen Schulentwicklungsplanung und der praktischen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Träger verbunden werden.
Ganztagsschulen im ländlichen Raum stärken
Ganztägig arbeitende Schulen können Kindern und Jugendlichen zusätzliche Lern-, Förder- und Freizeitmöglichkeiten bieten. Attraktive Angebote entstehen häufig gemeinsam mit Sportvereinen, Musikschulen, Kulturschaffenden, sozialen Einrichtungen, Unternehmen und ehrenamtlich Engagierten.
Längere Anfahrtswege stellen im ländlichen Raum eine besondere Hürde dar. Für einen Verein oder eine Fachkraft kann ein regelmäßiges Angebot unwirtschaftlich werden, wenn erhebliche Fahrtkosten entstehen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 unterstützt das Land deshalb außerschulische Kooperationspartner ländlicher Ganztagsschulen mit einem Fahrtkostenzuschuss. Ab dem 15. Entfernungskilometer einer einfachen Fahrt sind fünf Euro je durchgeführtem Angebot und ab dem 50. Kilometer zehn Euro vorgesehen.
Diese Maßnahme kann nicht jede Herausforderung lösen. Sie setzt aber an einem konkreten Nachteil ländlicher Schulen an und verbessert die Voraussetzungen dafür, dass zusätzliche Bildungsangebote auch Orte mit weiteren Wegen erreichen.
Was ein starker Schulstandort für die Region bewirkt
Schulen beeinflussen nicht nur den Bildungsalltag. Sie wirken auf Wohnortentscheidungen, kommunale Entwicklung, Vereinsleben, Fachkräftegewinnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Nadine Julitz und die parlamentarische Bildungspolitik
Nadine Julitz ist seit Oktober 2016 Mitglied des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. Sie vertritt den Wahlkreis 20 – Mecklenburgische Seenplatte III über ein Direktmandat.
Im Landtag ist sie stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung. Der Ausschuss berät Gesetzentwürfe, Anträge und weitere parlamentarische Vorlagen, die Schulen und frühkindliche Bildung betreffen.
Die Aufgabe einer Landtagsabgeordneten besteht dabei nicht darin, allein über den Bestand einer einzelnen Schule zu entscheiden. Zuständigkeiten verteilen sich auf Land, Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Schulträger und Schulbehörden.
Der Landtag legt jedoch wichtige gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen fest. Dazu gehören Schulrecht, Landeshaushalt, Förderprogramme und landesweite Vorgaben für Schulentwicklungsplanung sowie Unterrichtsorganisation.
Erfahrungen aus der Mecklenburgischen Seenplatte können in diese Beratungen einfließen. Die Region zeigt besonders deutlich, welche Bedeutung Entfernungen, kommunale Strukturen und langfristige Standortplanung für gerechte Bildungschancen besitzen.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Alle folgenden Verlinkungen führen ausschließlich zu externen offiziellen Informationsangeboten. Diese Landingpage enthält keine internen Themencluster-Verlinkungen zu anderen Blogbeiträgen.
Offizielles Abgeordnetenporträt
Informationen zu Mandat, Wahlkreis, Funktion im Bildungsausschuss und weiteren Aufgaben von Nadine Julitz.
Abgeordnetenporträt von Nadine Julitz öffnenZukunftssichere Schulen als Schwerpunkt
Regionale Kurzvorstellung von Nadine Julitz mit ihrem ausdrücklich genannten Schwerpunkt bei zukunftssicheren Schulen.
Regionale Vorstellung öffnenBildungsausschuss
Offizielle Informationen über Mitglieder, Aufgaben, Termine, Anhörungen und Dokumente des Ausschusses.
Bildungsausschuss öffnenNeuerungen des Schulgesetzes
Offizielle Zusammenfassung der seit August 2025 geltenden Änderungen, darunter die Regelungen zur Sicherung des Schulnetzes.
Neuerungen zum Schulgesetz öffnenNeues Schulgesetz
Erläuterungen zu Mindestschülerzahlen, Ausnahmeregelungen und weiteren gesetzlichen Änderungen.
Informationen zum Schulgesetz öffnenSchulentwicklungsplanung der Seenplatte
Offizielle Informationen über die Schulstruktur und die Schulentwicklungsplanung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Schulentwicklungsplanung öffnenSchulbau und Schulbauempfehlungen
Informationen über Schulbau, Planungsempfehlungen, Raumstandards und Unterstützung kommunaler Schulträger.
Informationen zum Schulbau öffnenMV-Plan 2035
Informationen über die Investitionen in moderne Schulgebäude, Schulhöfe, Sportanlagen, Energie und digitale Ausstattung.
Informationen zum Investitionsprogramm öffnenFahrtkostenzuschuss für Ganztagsangebote
Informationen zur ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehenen Unterstützung außerschulischer Partner im ländlichen Raum.
Informationen zum Fahrtkostenzuschuss öffnenGanztägiges Lernen
Allgemeine Informationen über Ganztagsschulen, Organisation, Kooperationen und Bildungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern.
Ganztägiges Lernen öffnenRechtsvorschriften für Schulen
Übersicht über Schulgesetz, Schulentwicklungsplanung, Schulkapazität, Unterrichtsversorgung und weitere Rechtsgrundlagen.
Schulrechtliche Vorschriften öffnenStaatliche Schulämter
Informationen über Zuständigkeiten und regionale Ansprechpartner der staatlichen Schulaufsicht.
Übersicht der Schulämter öffnenHäufig gestellte Fragen zu Schulen im ländlichen Raum
Die Antworten fassen wesentliche Zuständigkeiten, Regelungen und öffentlich dokumentierte Informationen zusammen.
Warum sind Schulen im ländlichen Raum besonders wichtig?
Sie sichern wohnortnahe Bildung, verkürzen Schulwege und tragen dazu bei, Gemeinden für Familien attraktiv zu halten. Häufig sind sie zugleich wichtige soziale und gesellschaftliche Treffpunkte.
Wie positioniert sich Nadine Julitz zu Schulstandorten?
Auf der regionalen Seite des SPD-Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte nennt Nadine Julitz zukunftssichere Schulen ausdrücklich als einen ihrer politischen Schwerpunkte.
Welche Funktion hat Nadine Julitz im Bildungsausschuss?
Nadine Julitz ist stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Wie hoch ist die Mindestzahl für bestehende Grundschulen?
Die offizielle Übersicht zum Schuljahr 2025/2026 nennt für Eingangsklassen bestehender Grundschulen im ländlichen Raum eine Mindestzahl von 15 Schülerinnen und Schülern. Maßgeblich ist stets die aktuell geltende Rechtslage.
Wie hoch ist die Mindestzahl für bestehende Regionale Schulen?
Nach den offiziellen Informationen zum neuen Schulgesetz wurde die Mindestzahl für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert.
Wer entscheidet über die Schulentwicklungsplanung?
Die Schulentwicklungsplanung ist in Mecklenburg-Vorpommern eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Weitere Zuständigkeiten liegen bei Schulträgern, Schulbehörden und dem Land.
Reicht es aus, einen Schulstandort formal zu erhalten?
Nein. Ein zukunftssicherer Standort braucht auch verlässlichen Unterricht, Lehrkräfte, Schulleitung, geeignete Räume, digitale Ausstattung, Förderangebote und eine langfristig tragfähige Schulentwicklungsplanung.
Was fördert der MV-Plan 2035?
Das Programm unterstützt unter anderem Neubau und Sanierung von Schulen, Schulhöfe, Sportanlagen, energetische Maßnahmen und digitale Ausstattung. Insgesamt stehen über zwölf Jahre 600 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie werden Ganztagsangebote im ländlichen Raum unterstützt?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 können außerschulische Kooperationspartner ländlicher Ganztagsschulen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Damit sollen längere Anfahrtswege als Hürde für zusätzliche Angebote verringert werden.
Welche Rolle spielen digitale Angebote an ländlichen Schulen?
Digitale Angebote können Kooperationen erleichtern und zusätzliche Lernmöglichkeiten eröffnen. Sie benötigen schnelles Internet, geeignete Geräte, sichere Systeme, technischen Support und pädagogische Konzepte.
Ist diese Landingpage eine offizielle Seite von Nadine Julitz?
Nein. Diese Seite ist als privat erstellte Unterstützer- und Informationsseite konzipiert. Für verbindliche und aktuelle Angaben gelten die verlinkten offiziellen Seiten des Landtags, des Bildungsministeriums und des Landkreises.
Schulpolitik und Standortplanung transparent nachvollziehen
Informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen über das geltende Schulrecht, die Schulentwicklungsplanung im Landkreis, aktuelle Schulbauprogramme und die Arbeit des Bildungsausschusses. Dort finden Sie Rechtsgrundlagen, Förderinformationen, öffentliche Dokumente und Ansprechpartner.

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